Gaswarngeräte für den Arbeitsschutz
Gaswarngeräte; Weil eine gute Nase oft nicht ausreicht!
In vielen natürlichen, wie auch in technischen Prozessen entstehen Gase und Gasmischungen, die direkt oder indirekt zur Gefahr für den Menschen werden können.
Hervorzuheben sind die Gefahren durch brennbare Gase, durch giftige Gase und durch Änderung des Sauerstoffgehalts der Atemluft.
Brennbare Gase (Methan, Propan, Pentan, Butan, Ethylen u.a.)
Brennbare Gase sind meistens Kohlenwasserstoffverbindungen, die nur bei bestimmten Mischungsverhältnissen von Gas mit Sauerstoff gezündet werden können. Die Grenzen des brennbaren bzw. explosiven Bereiches sind die obere Explosionsgrenze (OEG) und die untere Explosionsgrenze (UEG). Oberhalb der OEG ist zu wenig Sauerstoff für eine Zündung/Verbrennung vorhanden. Unterhalb der UEG ist zu wenig brennbares Gas für das Zustandekommen einer Verbrennung vorhanden.
Der gefährliche, brennbare bzw. explosionsfähige Bereich liegt also zwischen UEG und OEG und ist für jedes brennbare Gas anders.
Jede Gaswarnung sollte also bereits bei 10% bis 40% des UEG erfolgen um Abhilfemaßnahmen noch zu ermöglichen d.h. in den sicheren Zustand zu kommen.
Anders kann es bei umschlossenen Räumen aussehen. Da ist es durchaus möglich, dass bereits eine Gaskonzentration oberhalb der OEG vorhanden ist und durch Belüftung bzw. Sauerstoffzufuhr erst eine gefährliche Konzentration entsteht.
Giftige Gase (Schwefelwasserstoff, Kohlenmonoxid, Chlor, Ammoniak, Zyanid, Arsen u.a.)
Es gibt Gase wie z.B. Schwefelwasserstoff und Kohlenmonoxid, welche bereits in niedrigen Konzentrationen lebensgefährlich sind.
Schwefelwasserstoff riecht in sehr niedriger Konzentration unangenehm nach faulen Eiern. Es hat jedoch die Eigenschaft, die Geruchsrezeptoren zu betäuben, wodurch eine Erhöhung der Konzentration nicht mehr wahrgenommen wird. Der Schwellwert für die Betäubung der Geruchsrezeptoren liegt bei einer Konzentration von 200 ppm H2S.
Bei Kohlenmonoxid liegt die Gefahr darin, dass es vollkommen farb- und geruchlos ist und relativ schnell zum Tode führt. Es kann überall auftreten, wo es zu unvollständiger Verbrennung kommen kann. Beispielsweise sind Todesfälle bekannt, wo, durch Holzkohle betriebenen Tischgrills in Innenräumen, tödliche Kohlenmonoxid-Konzentrationen entstanden.
Verdrängung von Sauerstoff
Sinkt der Sauerstoffgehalt der Atemluft um nur wenige Prozent, in normaler Atemluft sind 20,9% Sauerstoff, drohen Bewusstlosigkeit und Ersticken binnen Minuten. Die Alarmschwellen sollten bei 19% und 17% für Vor- und Hauptalarm eingestellt sein. Insbesondere in umschlossenen Räumen, wie sie bei abwassertechnischen Anlagen häufig anzutreffen sind, z.B. in Silos und Güllebecken kommt es immer wieder zu Todesfällen. Auch in Weinkellern, Brauereien und Schankanlagen besteht die Gefahr, dass der Sauerstoff durch Kohlendioxid, welches völlig farb- und geruchlos ist, verdrängt wird und somit Erstickungsgefahr droht.
Leicht übersehen wird, dass auch ein Zuviel an Sauerstoff sehr gefährlich ist. Ein erhöhter Sauerstoffgehalt der Luft senkt die Zündtemperatur brennbarer Substanzen und steigert die Brandgefahr erheblich. Schon bei 24% Sauerstoff können sich z.B. ölgetränkte Lappen selbst entzünden und Textilien schlagartig in Flammen stehen. Selbst schwer entflammbare Schutzanzüge können bei Sauerstoffüberschuss brennen. Brände sind nur noch sehr schwer zu löschen.
Gaswarngeräte für Sauerstoff müssen daher bei steigender wie bei fallender Konzentration Alarm geben.