AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen uns, der ATP-Messtechnik GmbH, und dem Käufer der Waren bzw. dem Empfänger der Leistung ausschließlich, soweit nicht im Einzelfall schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei wir stimmen ausdrücklich ihrer Geltung zu.

2. Unsere AGB werden mit der Bestellung anerkannt. Diese Bedingungen können Sie unter

www.atp-messtechnik.de

unter der Rubrik „Über uns“ nachlesen, nach Belieben ausdrucken oder in wiedergabefähiger Form speichern.

3. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform

4. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Industrie, Gewerbe und Öffentlichen Dienst, nicht an Letztverbraucher (Privatkunden). Unternehmer oder Kaufleute sind natürliche oder juristischen Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften oder eine Körperschaften des öffentlichen Rechts, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

II. Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Eine anschließend von uns verschickte Bestätigung des Eingangs der Bestellung und etwaige folgende Statusberichte stellen noch keine Annahme des Angebotes dar. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, sobald wir die bestellte Ware ausliefern und dem Kunden den Versand bestätigen oder eine schriftliche Auftragsbestätigung übersenden.

III. Preise, Versandkosten, Zahlung

1. Die angegebenen Netto-Preise richten sich an die vorgenannten Kundenkreise, die die Produkte für ihren professionellen Berufsbedarf benötigen, und verstehen sich stets zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in der jeweilig gesetzlich vorgegebenen Höhe und zzgl. der Versandkosten. Die Höhe der von uns berechneten Versandkosten können Sie auf unserer Internetseite unter www.atp-messtechnik.de unter Rubrik „Über uns“ nachlesen. Die dort gelisteten Versandkosten werden mit der Bestellung akzeptiert. Der Gesamtrechnungsbetrag ist per Vorauskasse oder bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung bzw. bei Versand per Nachnahme sofort fällig. Soweit im Einzelfall keine anderen Zahlungsvereinbarungen vereinbart werden, sind die Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto (ohne Abzug) oder mit 2% Skonto innerhalb von 10 Tagen gerechnet ab Rechnungsdatum und dem Zahlungseingang bei uns zu zahlen. Unberechtigte Skontoabzüge sowie Abzüge von Versand- oder Bearbeitungsspesen sind nachzuzahlen und werden von uns nachgefordert.Wir behalten uns das Recht vor, den Versand der Ware nur gegen Vorauszahlung per Überweisung, Scheckzahlung oder Bankeinzug durchzuführen. Wechsel werden nicht akzeptiert. Ist ein Abruf der Ware vereinbart, so sind wir im Zeitpunkt der Versandbereitschaft berechtigt, diese zu fakturieren. Der Kaufpreis ist in diesem Fall zur Zahlung fällig.

2. Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu ersetzt zu verlangen. Dem Käufer steht jedoch der Nachweis frei, dass ein Verzugsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzuges können wir Mahngebühren in Höhe von 5,00 € berechnen, sofern der Käufer nicht den Nachweis führt, dass ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist. Auch insoweit bleibt die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens im Einzelfall vorbehalten. Auch Kleinbeträge werden nötigenfalls zum Inkasso gegeben.

3. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Forderungen unabhängig von zuvor vereinbarten Zahlungszielen und auch dann, wenn wir zu ihrer Begleichung zahlungshalber Schecks entgegengenommen haben, sofort fällig. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, die unseren Anspruch gefährdet erscheinen lässt, so sind wir berechtigt, Vorkasse oder angemessene Sicherheit zu verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns solche vor Vertragsschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt werden. Wird die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung trotz angemessener Nachfristsetzung nicht innerhalb der Nachfrist geleistet, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Erfüllung zu verlangen. Zahlungen an Dritte, insbesondere an Handelsvertreter oder Reisende, können nicht mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart.

3. Der Mindestauftragswert für Lieferungen innerhalb Deutschlands beträgt € 25,00 zzgl. MwSt. und einer Versand- und Verpackungspauschale gemäß III. Ziff. 1 dieser Bedingungen. Bei Bestellungen mit einem Bestellwert unter € 25,00 berechnen wir zusätzlich eine Bearbeitungspauschale von € 12,50,-. Der Mindestauftragswert für Lieferungen in Länder der EU beträgt 150 Euro sowie außerhalb der EU und der Schweiz € 260,00 jeweils zzgl. Versand und Verpackungspauschale gemäß III. Ziff. 1 dieser Bedingungen. Lieferungen außerhalb Deutschlands erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorkasse,  es sei denn es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

4. Bei Sonderanfertigungen und Großaufträgen erheben wir grundsätzlich eine Vorauszahlung von 50% der Auftragssumme bei Vertragsabschluss.

IV. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

V. Lieferung und Lieferverzug

1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind die angegeben Lieferzeiten annähernd, es sei denn es ist ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart. Fixtermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung unsererseits vereinbart. Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt frühestens mit der Klärung aller kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir dem Käufer so bald als möglich mit. Bei Sonderanfertigungen beginnt die Lieferfrist erst nach Eingang der Vorauszahlung (vgl. III. Ziff. 4 dieser Bedingungen) soweit diese berechnet wurde.

2. Die Lieferfrist ist mit der rechtzeitigen Meldung der Abholbereitschaft eingehalten. Ist die Versendung vereinbart, ist diese mit der Mitteilung der Versandbereitschaft eingehalten, wenn uns die Absendung ohne eigenes Verschulden unmöglich ist. Für den Fall, dass die Ware von uns zu versenden ist, gilt als Liefertag der Tag der Versendung. Ist Abholung vereinbart, gilt als Tag der Lieferung der Tag der Meldung der Versandbereitschaft. Sind nur annähernde Lieferzeiten genannt, kann der Käufer uns frühestens nach Ablauf von zehn Werktagen nach Verstreichen dieser Lieferzeit in Verzug setzen.

3. Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt,  Aufruhr, Streit, Aussperrung oder von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, auch bei unseren Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung, soweit die Störung auf die Fertigung oder Auslieferung des Liefergegenstandes Einfluss hat. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer bald möglichst mit. Bei dauerhaften von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, zu denen auch der Fall gehört, dass wir von unseren Vorlieferanten ohne unser Verschulden nicht beliefert werden, haben sowohl der Käufer als auch wir das Recht, unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Betriebsstörungen sind dauernd, wenn sie mindestens zwei Monate andauern.  Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.

4. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Besteller zumutbar ist.

5. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Werktagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

6. Voraussetzung und Umfang von Schadensersatzansprüchen bei Lieferverzug

Mit dem Zugang der Aufforderung zur Lieferung unter Einhaltung der vorgenannten 10-tägigen Wartezeit kommen wir in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er uns nach Ablauf der oben genannten Zehn-Tages-Frist (V. Ziff. 2 a. E.) eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Wird uns, während wir in Verzug sind, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haften wir mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Wir haften nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

VI. Versand

Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl durch ein geeignetes Beförderungsmittel und auf Rechnung des Käufers. Verpackungsmaterial hat der Käufer auf eigene Kosten zu entsorgen. Transport-versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen. Die Lieferungen erfolgen - auch wenn wir die Frachtkosten etwa durch die Vereinbarung frei Haus tragen - stets auf Gefahr des Käufers, es sei denn, dass wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal durchführen. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die Post, den Paketdienst, den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens aber mit Verlassen des Werks auf den Käufer über. Für Lieferungen in das Ausland gelten die Versandkonditionen gemäß Auftragsbestätigung. Dies gilt auch beim Kauf auf Probe.

VII. Teillieferungen und auf Abruf bestellte Lieferungen

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Diese werden mit Auslieferung in Rechnung gestellt und sind gemäß III. dieser Bedingungen zu bezahlen. Auf Abruf bestellte Lieferungen sind innerhalb von 3 Monaten nach Auftragsbestätigung abzunehmen, wenn nicht ausdrücklich etwas andres vereinbart wurde. Ein eventueller Annahmeverzug tritt nach Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung ein, es sei denn der Käufer ist aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umständen an der Abnahme gehindert.  Handelt es sich beim Abrufkauf um von uns zugekaufte Ware und erhöht der Hersteller uns gegenüber seine Preise in der Abrufzeit um mehr als 10%, so sind wir berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Anzeige die Preiserhöhung an den Kunden weiter zu berechnen. Nach Erhalt der Anzeige der Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, die Preiserhöhung unverzüglich abzulehnen. In diesem Fall steht uns das Recht zu, bezüglich der noch ausstehenden Lieferungen von dem Abrufauftrag zurückzutreten. Im Falle unseres Rücktritts sind diesbezügliche Schadensersatzansprüche wechselseitig ausgeschlossen.

VIII. Pauschalierter Schadensersatz aufgrund Pflichtverletzung des Käufers

Verletzt der Käufer seine Pflichten - verweigert er z.B. die Abnahme trotz schriftlicher Aufforderung - und sind wir aus diesem Grunde berechtigt, Schadensersatzansprüche statt der Erfüllung geltend zu machen, sind wir berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 35 % des Kaufpreises zu verlangen. Das gilt nicht, sofern und soweit der Käufer nachweist, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.

IX. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache.

Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu.

Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.

Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an.

In Ländern, in denen die Gültigkeit des Eigentumsvorbehaltes an besondere Voraussetzungen oder Formvorschriften geknüpft ist, hat der Käufer für deren Erfüllung Sorge zu tragen und uns darauf hinzuweisen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach oder ist im fraglichen Land die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes nicht möglich, so sind wir berechtigt, die Auslieferung von der Überlassung einer unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft einer zugelassenen deutschen Bank oder Sparkasse in Höhe aller im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden Verbindlichkeiten abhängig zu machen. Die Bürgschaft muss deutschem Recht unterliegen.

X. Sachmangel

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln bei neuen Produkten verjähren nach einem Jahr ab Eingang des Kaufgegenstandes beim Kunden, bei gebrauchten Produkten erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

Soweit ausnahmsweise nach den gesetzlichen Bestimmungen Rückgriffs-Ansprüche des Käufers nach § 478 BGB bestehen, bestehen diese nur insoweit, als der Käufer seinem Abnehmer keine Rechte gewährt, die über die gesetzlichen Rechte aufgrund von Sachmängeln hinausgehen.

Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Darüber hinaus stehen dem Käufer die weiteren gesetzlichen Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrage und Minderung zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. § 377 HGB bleibt unberührt. Offensichtliche Mängel hat der Käufer binnen 7 Tagen nach Übergabe der Sache, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen nach Entdeckung unter genauer Angabe des Fehlers schriftlich zu beanstanden. Diese Frist verlängert sich auf 14 Tage bei Lieferung an einen Dritten. Kommt der Käufer dieser Pflicht nicht nach, entfallen seine Rechte auf Nachlieferung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Für die von uns vertriebenen Produkte, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder aufgrund der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen (beispielsweise chemische Sensorik oder Analytik), wird keine Haftung übernommen, ferner nicht für Schäden infolge der Missachtung der mitgelieferten Bedien- und Nutzungshinweise bzw. Sicherheitsinformationen der Herstellers zu einzelnen Produkten – wie z.B. Thermofühlern -, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder unsachgemäßer Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung. Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen beschränken sich diese jedoch grundsätzlich nur auf die Teile, die Schäden aufweisen. Im Streitfalle bleibt es bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.

2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:

a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer bei uns geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

b) Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

c) Für Kosten, die durch die Beauftragung eines Dritten infolge einer Überprüfung eines gebrauchten Kaufgegenstands entstehen, sind wir unter Berücksichtigung der Haftungsregelungen unter XI. Dieser Bedingungen nicht eintrittspflichtig.

d) Eine Geltendmachung der Differenz zwischen dem Neupreis oder anderweitigem Verkaufspreis des gleichen Kaufgegenstandes und unserem Verkaufspreis bei Rücknahme des Kaufgegenstandes gegen Rückzahlung des Verkaufspreises durch uns kann vom Käufer unter Berücksichtigung der Haftungsregelungen unter XI. nicht verlangt werden.

e) Wenn nichts Besonderes vereinbart ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Kaufsache mangelhaft ist und die gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen (insbes. § 440 BGB) erfüllt sind. Im Falle einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Kaufsache besteht, kann der Käufer darüber hinaus nur vom Vertrag zurücktreten, wenn wir oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Pflichtverletzung zu vertreten haben und die gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen erfüllt sind. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.

In sonstigen Fällen (z.B. versehentliche Falschbestellung oder sonstige Motivirrtümer des Käufers) kann der Käufer nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung den Vertrag stornieren oder von ihm zurücktreten. Ein Anspruch auf Zustimmung zum Rücktritt besteht nicht.

Im Falle unserer Zustimmung ist die Ware dann mit unserer Artikel-Nummer zu versehen und frachtfrei und originalverpackt an uns (Firma ATP-Messtechnik GmbH, J.B. von Weiss Straße 1, D-77955 Ettenheim, Deutschland) zurückzusenden. Die Rücksendung erfolgt in diesen Fällen stets auf Gefahr des Käufers.

Für Rücknahme berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 20 % des Auftragswertes, mindestens jedoch 150,00 €, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Haben wir in diesen Fällen für Sonderanfertigungen bereits Material eingekauft, ist dieses in jedem Fall zusätzlich zu Selbstkosten vom Käufer zu übernehmen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

XI. Haftung

1. Unsere Haftung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe dieser Bedingungen für Schäden, die durch ein Verhalten unsere Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind oder Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen sowie nachstehend unter Ziffer 2. aufgeführten Fälle, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Haftung in Fällen leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

2. Unabhängig von einem Verschulden unsererseits bleibt eine etwaige Haftung unserseits bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines

Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt V. abschließend geregelt.

4. Die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen  ist außer für von ihnen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden ausgeschlossen.

XII. Datenschutz

1. Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir geben keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum. Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zur Erfüllung der Geschäftszwecke in maschinenlesbarer Form gespeichert. Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Geschäftszweckes von uns erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

2. Die E-Mail-Adressen unserer Kunden nutzen wir nur für Informationsschreiben zu den Aufträgen und - sofern der Kunde nicht widerspricht - zur Kundenpflege.

3. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung

seiner gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.

XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Käufer ist  77955 Ettenheim.

2. Gerichtsstand ist 77955 Ettenheim, wenn der Käufer Kaufmann eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist. Wir behalten uns jedoch vor, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3. Es gilt stets und ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland wie zwischen zwei Parteien, die ihren Sitz in Deutschland haben. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

Stand: 14.08.2015

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