Eichung für Waagen

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    Eichung im Werk für Waagen Nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen amtlich geeicht... mehr
    Eichung für Waagen
    Eichung im Werk für Waagen

    • Nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen amtlich geeicht werden: Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
    • Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
    • Zu amtlichen Zwecken
    • Bei der Herstellung von Fertigpackungen
    • Jede Waage wird vom Eichamt überprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedstaaten der EU (Europäische Union).
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