Eichung CE-M 3000e

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    CE-M Eichung für 3000e Nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen amtlich geeicht... mehr
    Eichung CE-M 3000e

    CE-M Eichung für 3000e

    • Nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen amtlich geeicht werden:
      Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
    • Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
    • Zu amtlichen Zwecken
    • Bei der Herstellung von Fertigpackungen
    • Jede Waage wird vom Eichamt überprüft und mit der Eichmarke versehen.
      Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt.
    • Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedstaaten der EU (Europäische Union)
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