Seit dem 01. 01. 2015 ist das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Kraft.
Der Anwender von Messgeräten muss die Verwendung neuer eichpflichtiger Messgeräte innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme der zuständigen Eichbehörde anzeigen.
Folgende Daten sind der Eichbehörde zu übermitteln:
- die Geräteart
- der Hersteller
- die Typbezeichnung
- das Jahr der Kennzeichnung des Messgeräts
- die Anschrift desjenigen, der das Messgerät verwendet
Weitere Informationen finden Sie in unserem Downloadbereich (Support --> Downloads --> Grundlagen, Richtlinien, Vorschriften usw. --> Anzeigepflicht Information für Verwender von Messgeräten).
Lebensmittelthermometer - Ölmeter für Temperatur und Qualität - eichfähig, geeicht oder hochauflösend sind diese Lebensmittelthermometer vielseitig einsetzbar!
Dieses wasserdichte Ölmessgerät resp. Lebensmittelthermometer ist ideal zur Messung von Ölen gemäss HACCP (Lebensmittelbestimmungen). Es misst die Öltemperatur und bestimmt die Ölqualität in polaren Anteile 0...40 %. Bei diesem Lebensmittelthermometer ist kein Abkühlen des Öls notwendig.