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Eichung im Werk für Waagen
- Nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen amtlich geeicht werden: Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
- Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
- Zu amtlichen Zwecken
- Bei der Herstellung von Fertigpackungen
- Jede Waage wird vom Eichamt überprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedstaaten der EU (Europäische Union).
€ 50.00
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